Schwanenteich

Schülerblog des Gymnasiums ,,Am Breiten Teich" Borna

Das Selbstbestimmungsgesetz – Ein kurzer Einblick aus der Sicht einer trans* Person

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  • Seit Inkrafttreten des TSG im Jahr 1981 wurden 6 Vorschriften vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig und nichtig erklärt.
  • Das TSG entspringt einem pathologisierenden Verständnis (Bewertung von Verhalten als krankhaft), das nicht mehr zeitgemäß ist.
  • Das TSG sieht entwürdigende und kostspielige Zwangsgutachten vor, z.B. für die Änderung des Namens und des Geschlechtseintrags in Dokumenten.

  • entwürdigende Zwangsgutachten
  • langwierige und fremdbestimmte Gerichtsverfahren
  • erhebliche Kosten

Ergebnisse der namentlichen Abstimmung
  • mehr Schutz für trans* Jugendliche (Selbstbestimmung nicht erst ab 18)
  • Abschaffung des Hausrechtsparagraphen (§ 6 II SBGG) – erfüllt keinen Zweck, außer trans*feindlichen Stimmen Gehör zu verschaffen
  • Eine gesetzlich geregelte Unterstützung durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) – die Kosten einer geschlechtsangleichenden Behandlung müssen vollständig von der GKV übernommen werden.

Quelle der Bilder:

https://rp-online.de/politik/deutschland/selbstbestimmungsgesetz-wie-die-ampel-geschlechtswechsel-ermoeglichen-will_aid-96145683 https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=910

https://www.weser-kurier.de/politik/inland/details-zum-selbstbestimmungsgesetz-liegen-vor-doc7pyn3tkq3eh1en7rcjx2

https://dialognews.ca/2020/10/22/transphobia-exists-at-george-brown-college-i-should-know-ive-lived-it/transphobia-illustration/

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